Januar 2019

Wohnbebauung Ortsrand Putzbrunn

Der Standort dieses Hauses ist am Ortsrand von Putzbrunn, also im süd-östlichen Speckgürtel Münchens. Die aufgetürmten Betonschachteln zeugen von der damaligen Vorstellung von einer neuen und besseren Wohnwelt. Die Zeichen, die das Haus setzte und weiter setzt, sind mehr denn je wirksam. Die Bauweise ist platzsparend und vorgefertigt, die Wohnungen lassen gute Grundrisse erwarten und der Blick in die Alpen ist bestimmt grandios. Zudem hat es tatsächlich einen eigenen Ausdruck gefunden, und den kann man nicht im Baumarkt kaufen – der ist „echt“.  Eindeutig ein Fall für die Denkmalliste.

Fassungslos und neidisch macht mich vor allem das Bauvolumen. Im Bebauungsplan Nummer 17 der Gemeinde Putzbrunn wurde das entsprechende Baurecht dazu geschaffen. Er enthält folgende schlichte Ausführung: „Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist notwendig, da sich das Vorhaben von der baulichen Umgebung abhebt. Eine Voraussetzung nach 34 BBauG war nicht gegeben“. Der Verweis auf §34 stellt sicher, dass es sich bei dem  Wort „abheben“, nicht nur um die reine Gebäudehöhe handelt.

Eine umgebende Bebauung war damals fast nicht vorhanden und nach heutigen Maßstäben weit weg. Viel später – auch schon wieder lange her – wurde weitere Bebauung ergänzt. Diese ist schlicht und ergreifend so banal, einfallslos, uninspiriert und belanglos, dass sich jeder weitere Kommentar erübrigt.

Man kann über das Haus denken, was man will. Für mich gehört es jedenfalls zu den markantesten Architekturerfahrungen, die ich hatte. Beim ersten Anblick fast wie ein Eimer eiskaltes Wasser, der aber den Kopf frei macht. Und damit bleibt mir die Feststellung in den Raum zu stellen: Anscheinend war die Gesellschaft schon mal weiter. Warum nur haben wir so viel verlernt?

Zum Architekten: Der B-Plan ist von Walter Winkelmann. Das Haus höchstwahrscheinlich auch. Berühmt ist er damit nicht geworden. Leider!

Foto: Thomas Gerstmeir